Wochenblatt 12.02.03
Schlag für Loibl: Verfahren gegen
Neumeier und Salzberger eingestellt
Die Staatsanwaltschaft sieht den ehemaligen
Landratsstellvertreter Alfred Loibl durch die beiden nicht verleumdet.
Von Mike Schmitzer
Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen CSU-Kreisschatzmeister
und Bauträger Bernhard Neumeier und dessen Rechtsanwalt Klaus
Salzberger ist vom Tisch. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft
Traunstein haben sich die beiden nicht "strafrechtlich relevant"
verhalten, als sie im Zuge der so genannten Informanten-Affäre
den einstigen Landratsstellvertreter Alfred Loibl als Informanten
des Journalisten Hannes Burger bezeichneten. Der Bayern-Korrespondent
der Zeitung "Die Welt" und Nockherberg-Schreiber Burger
hatte in der heißen Phase des Landratswahlkampfes 2000 den
damaligen CSU-Kreisschatzmeister Neumeier in zwei Artikeln ins negative
Licht gerückt. Die teilweise falschen oder unvollständigen
Informationen für diese Artikel soll Burger von Alfred Loibl,
Seban Dönhuber, Altöttings Bürgermeister Herbert
Hofauer und der ANA-Redakteurin Mariele Vogl-Reichenspurner erhalten
haben. Laut Neumeier und Salzberger nannte Burger selbst diese Informanten
in einem gemeinsamen Gespräch. Dafür gibt es auch eine
schriftliche Bestätigung des Springer-Anwalts Kai Fickert,
von der sich aber Burger distanzierte. Allerdings räumte er
ein, dass Loibls Name in dem bewussten Gespräch gefallen sei.
Salzberger und Neumeier brachten die Namen der genannten Burger-Informanten
an die Öffentlichkeit, woraufhin Alfred Loibl eine Zivilklage
erhob und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein
erstattete. Das Zivilverfahren endete im Oktober 2002 mit einem
Vergleich, und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde am
vergangenen Montag eingestellt.
Loibls Vorwurf, Neumeier und Salzberger hätten ihm den Bruch
des Bankgeheimnisses unterstellt, lässt die Staatsanwaltschaft
nicht gelten. Dies sei weder so gesagt worden, noch ließe
sich dies aus einem Gedächtnisprotokoll Salzbergers herauslesen,
das (exklusiv) im Wochenblatt veröffentlicht worden war. Die
Aussage, dass Loibl an Burger Informationen in Zusammenhang mit
dem damaligen Landratswahlkampf gegeben habe, erfülle weder
den Tatbestand der üblen Nachrede noch der Verleumdung, so
die Staatsanwaltschaft in ihrer Presseerklärung.
Bernhard Neumeier und Klaus Salzberger zeigten sich zufrieden mit
der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. In einer gemeinsamen Erklärung
stellten sie Folgendes fest: "Auf Grund der umfangreichen Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft, an denen wir uns im Übrigen aktiv beteiligten,
steht nunmehr fest, dass unser Verhalten korrekt und einwandfrei
war, die Streitereien durch die, wie es die Staatsanwaltschaft milde
formuliert kritische Berichterstattung des Journalisten Hannes Burger,
sowie durch die Erklärung dessen Anwalts ausgelöst wurden
und die Komplott-, bzw. Verschwörungstheorien des Anzeigenerstatters
Loibl jeder Grundlage entbehren."
Alfred Loibl war bis zum Redaktionsschluss am Montag für eine
Stellungnahme nicht erreichbar.
Anmerkung
Wenn das Verhalten von Neumeier
und Salzberger so korrekt und einwandfrei gewesen wäre,
wie sie jetzt sagen, dann hätten sie sicherlich im Zivilprozess
ihre unwahren Behauptungen nicht zurückgenommen und widerrufen. |
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