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Wochenblatt: Ermittlungsverfahren eingestellt
 

Wochenblatt 12.02.03
Schlag für Loibl: Verfahren gegen Neumeier und Salzberger eingestellt

Die Staatsanwaltschaft sieht den ehemaligen Landratsstellvertreter Alfred Loibl durch die beiden nicht verleumdet.
Von Mike Schmitzer

Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen CSU-Kreisschatzmeister und Bauträger Bernhard Neumeier und dessen Rechtsanwalt Klaus Salzberger ist vom Tisch. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Traunstein haben sich die beiden nicht "strafrechtlich relevant" verhalten, als sie im Zuge der so genannten Informanten-Affäre den einstigen Landratsstellvertreter Alfred Loibl als Informanten des Journalisten Hannes Burger bezeichneten. Der Bayern-Korrespondent der Zeitung "Die Welt" und Nockherberg-Schreiber Burger hatte in der heißen Phase des Landratswahlkampfes 2000 den damaligen CSU-Kreisschatzmeister Neumeier in zwei Artikeln ins negative Licht gerückt. Die teilweise falschen oder unvollständigen Informationen für diese Artikel soll Burger von Alfred Loibl, Seban Dönhuber, Altöttings Bürgermeister Herbert Hofauer und der ANA-Redakteurin Mariele Vogl-Reichenspurner erhalten haben. Laut Neumeier und Salzberger nannte Burger selbst diese Informanten in einem gemeinsamen Gespräch. Dafür gibt es auch eine schriftliche Bestätigung des Springer-Anwalts Kai Fickert, von der sich aber Burger distanzierte. Allerdings räumte er ein, dass Loibls Name in dem bewussten Gespräch gefallen sei.

Salzberger und Neumeier brachten die Namen der genannten Burger-Informanten an die Öffentlichkeit, woraufhin Alfred Loibl eine Zivilklage erhob und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein erstattete. Das Zivilverfahren endete im Oktober 2002 mit einem Vergleich, und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde am vergangenen Montag eingestellt.

Loibls Vorwurf, Neumeier und Salzberger hätten ihm den Bruch des Bankgeheimnisses unterstellt, lässt die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Dies sei weder so gesagt worden, noch ließe sich dies aus einem Gedächtnisprotokoll Salzbergers herauslesen, das (exklusiv) im Wochenblatt veröffentlicht worden war. Die Aussage, dass Loibl an Burger Informationen in Zusammenhang mit dem damaligen Landratswahlkampf gegeben habe, erfülle weder den Tatbestand der üblen Nachrede noch der Verleumdung, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Presseerklärung.

Bernhard Neumeier und Klaus Salzberger zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. In einer gemeinsamen Erklärung stellten sie Folgendes fest: "Auf Grund der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, an denen wir uns im Übrigen aktiv beteiligten, steht nunmehr fest, dass unser Verhalten korrekt und einwandfrei war, die Streitereien durch die, wie es die Staatsanwaltschaft milde formuliert kritische Berichterstattung des Journalisten Hannes Burger, sowie durch die Erklärung dessen Anwalts ausgelöst wurden und die Komplott-, bzw. Verschwörungstheorien des Anzeigenerstatters Loibl jeder Grundlage entbehren."
Alfred Loibl war bis zum Redaktionsschluss am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Anmerkung
Wenn das Verhalten von Neumeier und Salzberger so korrekt und einwandfrei gewesen wäre, wie sie jetzt sagen, dann hätten sie sicherlich im Zivilprozess ihre unwahren Behauptungen nicht zurückgenommen und widerrufen.

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